Freitag, 14. Februar 2014

Festplattenabgabe auch für Handys oder wieder ein Sieg der Lobbiesten und Steinzeitparteien

[Savage] jetzt heißt es nicht Smartphone oder Handy, sondern Musikhandy.  Das die hauptsächliche Funktion die Kommunikation ist wird ignoriert. Es wird in erster Linie als illegales Video.- und Musikkopiergerät gesehen und muß somit mit fetten Abgaben verteuert werden. Bedankt Euch bei den Lobbiesten und Steinzeitparteien.
http://derstandard.at/1389860295539/Festplattenabgabe-Handys-laut-Gericht-verguetungspflichtig

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